Das Arbeitsrecht ist das Sonderprivatrecht der unselbstständig Erwerbstätigen (der Arbeitnehmer/-innen). Es besteht grundsätzlich aus dem Arbeitsvertragsrecht, dem Arbeitsverfassungsrecht sowie dem Arbeitsschutz. Zentraler Anknüpfungspunkt ist das Arbeitsverhältnis. Die Aufgabe des Arbeitsrechts ist es, das ökonomische und soziale Ungleichgewicht zwischen den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern auszugleichen.

Praktisch gesehen beschäftigt sich das Arbeitsrecht zum Beispiel mit folgenden Fragen:
Kündigung, Abfertigung, Arbeitnehmerschutz, Beendigung Arbeitsverhältnis, Beschäftigungsformen, fristlose Entlassung, Betriebsgründung, -übernahme, -auflösung, Mobbing, Nebenerwerb, Karenz, Krankmeldung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung, Betriebsrat, Arbeitslosengeld, Überstunden und ähnliche Bereiche. Das Sozialrecht andererseits umfasst die Rechtsvorschriften, die für verschiedene Lebenssituationen wie Alter, Krankheit oder Arbeitslosigkeit Vorsorge treffen, insbesondere Leistungsansprüche von Versicherungsnehmern gegenüber den Sozialversicherungsträgern.