Im Rahmen der Gesundheits- und Krankenpflege kann eine Vielzahl von schadenverursachenden Fehlern entstehen wie beispielsweise Behandlungsfehler, Infektionsschäden, Unfallschäden, Medikamentenschäden, mangelnde Medizinprodukte oder Schäden durch fehlerhafte Organisation. Die Arzthaftung betrifft daher Forderungen (Schadenersatz, Feststellung hinsichtlich noch zukünftig zu erwartender Schäden) des Patienten, die durch den mit dem Krankenhausträger oder einem Belegsarzt abgeschlossenen Behandlungsvertrag aufgrund von ärztlichen Behandlungs- und Kunstfehlern in Ordinationen, Spitälern und Pflegeheimen und/oder durch Verletzung der Aufklärungspflicht entstanden sind.