Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei.

Unzureichend ist jedenfalls die ausschließliche Kenntnis der anzuwendenen Gesetze, gleichermaßen bedarf es emotionaler Stärke und im besonderen Maß des Auftretens vor Gericht und in der Öffentlichkeit.

STRAFRECHT und NEBENSTRAFRECHT
VERWALTUNGSSTRAFRECHT
SPORTRECHT
SCHEIDUNGSRECHT
FAMILIENRECHT
ERBRECHT
SCHADENERSATZRECHT
ARBEITS- und SOZIALRECHT
ARZTHAFTUNG
GEWÄHRLEISTUNGRECHT
UNTERNEHMENSRECHT