Das Familienrecht ist die Summe aller Normen, die die durch Ehe und Verwandtschaft begründeten Rechtsbeziehungen und -verhältnisse regeln. Das Familienrecht umfasst nachstehende Themenkomplexe: Das Ehegesetz regelt die Voraussetzungen und Wirkungen der Eheschließung (Familiengründung) und ebenso die verschiedenen Formen ihrer Auflösung (siehe dazu unter Scheidungsrecht). Des Weiteren fällt unter den Begriff und den Regelungsbereich des Familienrechts das sogenannte Kindschaftsrecht, das die wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern wie insbesondere den Unterhalt, die Obsorge und die Besuchsrechtsregelung betrifft. Schließlich zählen auch die Adoption (Annahme an Kindes statt) und die Sachwalterschaft zum Familienrecht.