Die rechtliche Auflösung einer Ehe wird im Scheidungsrecht geregelt und kann wegen Verschulden, Zerrüttung, Aufhebung der häuslichen Lebensgemeinschaft oder ähnlichen Gründen erfolgen. Eine Ehe kann nur durch ein rechtskräftiges gerichtliches Urteil oder aufgrund eines Scheidungsvergleichs auf Antrag eines oder beider Ehegatten geschieden werden. Wir beraten und vertreten Sie gerne bei der Gestaltung von Trennungs- oder Scheidungsvergleichen, im Aufteilungsverfahren, bei Unterhalt und Obsorge.