STRAFRECHT und NEBENSTRAFRECHT

Die Aufgabe des Strafrechts ist der Schutz bestimmter Rechtsgüter (Leib und Leben, Vermögen usw.) vor Beeinträchtigungen durch menschliches Handeln. Aber nicht nur aktives Handeln kann Verantwortung begründen, sondern auch das Untätigbleiben bei Handlungspflicht.

Gängige Tätigkeitsdelikte sind fahrlässige oder vorsätzliche Körperverletzung, gefährliche Drohung, Nötigung, Raufhandel, Raub, Diebstahl, Einbruch, Sachbeschädigung, Betrug, Untreue und Amtsmissbrauch.

Als Nebenstrafrecht werden all jene Strafnormen zusammengefasst bezeichnet, die nicht im Strafgesetzbuch, sondern in anderen Gesetzen geregelt sind. Darunter fällt z. B. das Jugendgerichtsgesetz (Jugendliche sind Personen zwischen dem 14. und dem 19. vollendeten Lebensjahr), das Suchtmittelgesetz (regelt den Suchtmittelmissbrauch und -handel), das Finanzstrafrecht (bei einem Verstoß gegen finanz- und steuerrechtliche Vorschriften), das Mediengesetz (regelt Delikte in Verbindung mit der Medienfreiheit wie z. B. die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs), strafbare Handlungen von Unternehmen in Bezug auf das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz und Straßenverkehrsdelikte. Auch die Frage, wann eine Verurteilung aus dem Strafregister getilgt (Tilgungsgesetz) und in weiterer Folge gelöscht werden kann (Strafregistergesetz) kann für den Betroffenen für sein weiteres Fortkommen von größter Wichtigkeit sein.