Verwaltungsstrafrecht ist ein selbstständiger Teil des öffentlichen Rechts.

Sind Sie etwa mit einem für Sie negativen Bescheid konfrontiert oder wurde Ihnen eine Anonymverfügung, eine Organstrafverfügung oder eine Strafverfügung zu Unrecht zugestellt, können Sie sich natürlich mit diversen Rechtsmitteln dagegen wehren. Es ist für den Laien oftmals schwierig, einen Bescheid als solchen zu erkennen. Auch dazu dient unsere rechtsfreundliche Beratung. Die Fähigkeit, das Handeln einer Behörde rechtlich zu qualifizieren und die möglichen Schritte dagegen rechtzeitig einzuleiten, zählt zu den wichtigsten Fertigkeiten unserer Juristen.